Der Richter ist die mit der Ausübung, Umsetzung bzw. Durchführung der staatlichen Gerichtsbarkeit betraute Person. Insbesondere ist der Richter auch der zur Ausübung der Rechtspflege in einem bestimmten Umfang und in einem bestimmten Bezirk berufene Beamte. Ein Berufsrichter bzw. ein ehrenamtlicher Richter hat somit die Aufgabe als Einzelrichter oder als Mitglied eines Spruchkörpers die Aufgaben der Rechtssprechung wahrzunehmen. Die Zuständigkeit der Gerichte und der bei denselben tätigen Richterbeamten ist in jedem geordneten Staatswesen durch Gesetz und Verordnung normiert. Der Inhaber eines solchen öffentlichen Amtes darf und soll als neutrale, unbefangene Person unparteiisch und neutral Gerechtigkeit ausüben. In bestimmten Fällen kann und muss dieser daher kraft Gesetzes vom Richteramt ausgeschlossen werden. Im Gericht ist er außerdem bei seiner Entscheidungsfindung an Recht und Gesetz gebunden.
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