Ein Versicherungsfall tritt immer dann ein, wenn ein Ereignis eintritt oder ein Schaden entsteht, gegen den der Versicherte versichert ist. Für die Versicherung bzw. den Versicherer ist das eine notwendige Bedingung und Voraussetzung für die Erbringung einer Leistung. Bevor der Leistungsfall allerdings eintritt, prüft das Versicherungsunternehmen i.d.R. ob der Schaden belegt werden kann, ob dieser vom Versicherungsvertrag abgedeckt ist und ob dem Versicherten ein Verschulden nachgewiesen werden kann. In einem Schadensfall wird zwischen Personenschäden (Verletzung, Vergiftung oder Tod), Sachschäden (Zerstörung, Beschädigung nach einem Unfall oder einem Naturereignis) und Vermögensschäden (Wertverlust eines Vermögenswertes) unterschieden.
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Über das Vorgehen, die Haftung und die Versicherungsleistungen in Schadensfällen:
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