Wer mit dem Ziel des wirtschaftlichen Erwerbs arbeitet, zählt zu den sog. Erwerbstätigen. Dazu gehören u.a. Arbeitnehmer wie etwa Arbeiter, Angestellte, geringfügig Beschäftigte und Selbständige. Von Beschäftigung spricht man hingegen, wenn es sich um eine nichtselbständige Arbeit handelt, die sozialversicherungspflichtig ist und sich in einem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer niederschlägt. Den Status der Vollbeschäftigung zu erreichen und diesen möglichst lange aufrechtzuerhalten ist u.a. das Ziel der Beschäftigungspolitik. In die Beschäftigtenstatistik fallen jedoch nicht nur die Festangestellten Arbeitskräfte, sondern auch die in einer Teilzeit- bzw. vorübergehenden Beschäftigung befindlichen Arbeitnehmerinnen. Aber auch Halbtagsjobs und Minijobs gehören dazu.
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Über Arbeit, wirtschaftliche Aktivitäten und Beschäftigung:
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