Die Privatsphäre eines Menschen ist etwas, das nicht von außen einsehbar ist, sondern nur die jeweilige Person etwas angeht. Dieser Begriff für den privaten und sehr persönlichen Bereich wurde bereits im 19. Jahrhundert in den USA als das Recht in Ruhe gelassen zu werden definiert. In späteren Jahren wurde das Verständnis der Privacy auf das Recht ausgeweitet, darüber bestimmen zu können welche und in welchem Umfang Daten über die eigene Person veröffentlicht werden dürfen. In der Bundesrepublik Deutschland ist der Schutz der Privatsphäre durch das Grundgesetz garantiert. Hier gehört es zu den allgemeinen Persönlichkeitsrechten und schützt u.a. vor willkürlichen Abhöraktionen sowie Observationen, garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis.
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