Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet eines der vier möglichen und allgmein üblichen Familienstände.
Entscheiden sich beide Ehepartner dazu, ihre Ehe aufzulösen, so geschieht dies auf zweierlei Wegen. Zum einen wird die Trennung privat vollzogen und endet meist mit dem Auszug von einem der beiden Eheleute. Dem folgt dann meist eine juristische Auseinandersetzung, in der es um die formelle Auflösung der Ehe geht und bei der auch das unter Umständen vormals zusammengelegte Vermögen wieder aufteilt wird.
Für die meisten Menschen ist die Scheidung auch ein Abschied vom bisher gewohnten Leben und zugleich ein Neuanfang, der zwar schwierig aber machbar ist.
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